Infos



Ausbildung - Fahrerlaubnisklassen:

 

Klasse B

Der Autoführerschein umfasst Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (statt 7,5 t in der alten Klasse 3), und die Anhängelast ist gegenüber Klasse 3 erheblich eingeschränkt worden. Ansonsten muss man diese Fahrerlaubnis wohl nicht groß anpreisen: Da weiß man, was man hat. Es gibt sie auch in einer Automatik-Version.

Klasse BE / B96 (Anhängerschulung),

Klasse B Automatikschulung

 

Klasse A1 (125ccm)

Diesen „kleinen“ Motorradführerschein machen viele mit 16 Jahren. Mit ihm darf man sogar schon auf die Autobahn, nach dem neuen Fahrerlaubnisrecht darf das 125ccm Motorrad "offen" gefahren werden.

Als Vorteil gegen die Klasse AM ist der Beginn der Probezeit anzuführen.

 

A2 Leistung auf 34 KW beschränkt

Die Klasse A gibt es in zwei Abstufungen. Mit der Klasse A unbeschränkt darf man „offene“ Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (Kilogramm pro Kilowatt) der Maschine spielen keine Rolle mehr.
Bei der Klasse A2 erhält man einen A-Führerschein, und muss nach 2 Jahren erneut eine praktische Prüfung ablegen, um die offene Klasse A zu erlangen. 

A Leistung offen (Mindestalter Direkteinstieg 24 Jahre)

Wer 24 Jahre oder älter ist, darf jedoch – ohne den Umweg über die leistungsbeschränkte Klasse A gehen zu müssen – gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen.

 

Klasse AM:

Mit der Klasse AM beginnt die Mobilität für den jungen Erwachsenen. Zwar auf 45 km/h beschränkt, aber dafür auch wesentlich billiger und einfacher in der Ausbildung als die Klasse A1. Wer hauptsächlich innerorts fährt, für den ist die Klasse AM die ideale Wahl. (Bei der Klasse B ist die Klasse AM als Dreingabe beinhaltet.)

 



Seminare:


Aufbauseminar für Fahranfänger

Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch Nachschulung genannt, ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) angeordnete Maßnahme bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen L, M, S, T) festgelegt wird. Ein A-Verstoß (eine schwere Zuwiderhandlung, siehe Liste unten im Weblink verkehrsportal.de) führt sofort zur Anordnung einer Nachschulung, ein B-Verstoß (weniger schwere Zuwiderhandlung) erst beim zweiten Mal, nämlich bei der 2. Eintragung im Kraftfahrt-Bundesamt. Generell werden alle Ordnungswidrigkeiten ab genau 40 € Bußgeld mit mindestens einem eingetragenen Punkt in Flensburg entsprechend sanktioniert.
Das Aufbauseminar wird von einer dazu lizenzierten Fahrschule mit einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen: vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 Minuten dauert und mit jeweils bis zu drei Teilnehmern stattfindet.
Im Rahmen des Aufbauseminares werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht.
Mit Abschluss des Seminares erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.
Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.


Fahreignungsseminar FES

Im Fahreignungsregister, in Flensburg, gesammelte Punkte können durch ein Fahreignungsseminar, kurz FES genannt, abgebaut, beziehungsweise der Entzug der Fahrerlaubnis verhindert werden.

Sie haben 1 bis 5 Punkte laut neuem Fahreignungs-Bewertungssystem (ehemals Verkehrszentralregister in Flensburg) gesammelt und möchten freiwillig einen Punkt abbauen?

Sie haben zwei Punkte und möchten Ihre Tocher bzw. Sohn bei BF17 begleiten?

Dann melden Sie sich zu einem Fahreignungsseminar (FES) an.

Damit können Sie einen Punkt im Fahreignungsregister (ehemals Verkehrszentralregister in Flensburg) abbauen. Ab 1.5.14 wurde das Verkehrszentralregister in Flensburg zum Fahreignungsregister umgewandelt.

Der Führerschein wird nun nicht mehr bei 18 Punkten entzogen, sondern schon bei 8 Punkten.

 

Das FES besteht aus zwei Teilmaßnahmen. Die Verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird vom Fahreignungsseminarleiter durchgeführt. Unser Dipl.-Psychologe Herr Norbert Bizz führt die Verkehrspsychologische Teilmaßnahme durch.

Es dürfen maximal 6 Personen teilnehmen. Eine Reservierung deiner Kursteilnahme ist nur nach abgeschlossenem Vertrag und beglichener Kursgebühr möglich

 


Sonstiges: